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   OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07   

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https://dejure.org/2007,9528
OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07 (https://dejure.org/2007,9528)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.05.2007 - 1 WF 9/07 (https://dejure.org/2007,9528)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 1 WF 9/07 (https://dejure.org/2007,9528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 1408 Abs. 1, 2, 1585c, 138, 242, 1572 Nr. 1 BGB
    Inhaltskontrolle (Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle) von Vereinbarungen zwischen Eheleuten, Zusammenfallen von Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung eines Ehescheidungsfolgenvergleichs auf die Entstehung einer evident einseitigen Lastenverteilung; Zusammenfallen von Wirksamkeitskontrolle und Ausübungskontrolle bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung; Wirksamkeit eines Vergleichs zur Abgeltung sämtlicher ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 1408 Abs. 1; ; BGB § 1408 Abs. 2; ; BGB § 1572 Nr. 1; ; BGB § 1585c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung eines Ehescheidungsfolgenvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 1408 Abs. 1, 2, 1585c, 138, 242, 1572 Nr. 1 BGB
    Inhaltskontrolle (Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle) von Vereinbarungen zwischen Eheleuten, Zusammenfallen von Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2079
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.05.2005 - XII ZR 296/01

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts bei Schwangerschaft der

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07
    Er hat Grundsätze für die Inhaltskontrolle von Eheverträgen (Wirksamkeitskontrolle nach § 138 BGB, Ausübungskontrolle nach § 242 BGB) aufgestellt und diese in seiner Entscheidung vom 25.05.2005 (FamRZ 2005, 1444 f.) noch einmal ausführlich dargelegt.

    Der Zugewinnausgleich erweist sich ehevertraglicher Disposition am weitesten zugänglich (BGH, FamRZ 2005, 1444, 1446).

    Soweit ein Vertrag danach Bestand hat, muss der Richter sodann im Rahmen der Ausübungskontrolle prüfen, ob und inwieweit ein Ehegatte die ihm durch Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn sich im Scheidungsverfahren aus dem vereinbarten Abschluss der Scheidungsfolge eine evident einseitige Lastenverteilung ergibt (BGH, FamRZ 2005, 1444, 1446).

  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07
    Aus dem Vortrag muss sich aber ergeben, auf welchen Zeitpunkt sich die Behauptung, nicht mehr erwerbsfähig sein zu können, bezieht (BGH, FamRZ 2001, 1291, 1292; OLG Hamm, FamRZ 2002, 1427).

    Es fehlt sowohl an einer konkreten Darlegung der Krankheit im einzelnen und ihrer Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit sowie ihres Bestehens zum Einsatzzeitpunkt (BGH, FamRZ 2001, 1291).

  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97

    Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65.

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07
    Abgesehen davon, dass der Antragsteller zu dem Zeitpunkt, ab dem Unterhalt verlangt wird, erst 61 Jahre alt war und in der Regel erst ab Erreichen der allgemeinen gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann (BGH, FamRZ 1999, 708), fehlt es für den Anspruch auf Altersunterhalt am Einsatzzeitpunkt.
  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 6 UF 157/01

    Anspruch auf Zahlung von dynamischem Unterhalt für die gemeinsamen Kinder gegen

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07
    Aus dem Vortrag muss sich aber ergeben, auf welchen Zeitpunkt sich die Behauptung, nicht mehr erwerbsfähig sein zu können, bezieht (BGH, FamRZ 2001, 1291, 1292; OLG Hamm, FamRZ 2002, 1427).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07
    Der Fall, dass ein nichterwerbsfähiger und nicht vermögender Ehegatte auf nachehelichen Unterhalt verzichtete mit der Folge, dass er zwangsläufig der Sozialhilfe anheimfallen musste, was dem guten Sitten zuwiderlaufen und damit nichtig sein kann (BGH, FamRZ 1983, 137 ff.), liegt damit, abgesehen davon, dass der Antragsteller 30000,- DM erhalten und seine Versorgungsanwartschaften (angleichungsdynamische Rentenanwartschaften: Ehezeitanteil 142, 32 DM, Gesamtanwartschaften 1430, 118 DM) ungekürzt behalten hat, schon deshalb nicht vor, da eine Erkrankung im Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung nicht schlüssig dargetan wurde.
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07
    Nun hat aber der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur inhaltlichen Kontrolle von Eheverträgen nach §§ 138, 242 BGB mit seinem Urteil vom 11.02.2004 (FamRZ 2004, 601), welches nach zwei Entscheidungen des BVerfG (FamRZ 2001, 343 und 985) ergangen ist, grundlegend erweitert.
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07
    Nun hat aber der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur inhaltlichen Kontrolle von Eheverträgen nach §§ 138, 242 BGB mit seinem Urteil vom 11.02.2004 (FamRZ 2004, 601), welches nach zwei Entscheidungen des BVerfG (FamRZ 2001, 343 und 985) ergangen ist, grundlegend erweitert.
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 16/90

    Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07
    Eine besondere Inhaltskontrolle, ob die Regelung angemessen sei, fand - abgesehen von Vereinbarungen nach § 1587o BGB - nicht statt (vgl. BGH, FamRZ 1997, 156, 157; FamRZ 1991, 306 ).
  • OLG Koblenz, 17.02.2005 - 7 UF 889/04

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07
    Die Antragsgegnerin ist ihrem geschiedenen Ehemann nach den Vorschriften der §§ 1580, 1605 Abs. 1 S. 1 BGB zur Auskunft über ihre Einkünfte verpflichtet; eine Auskunftsverpflichtung besteht dann nicht, wenn zweifelsfrei feststeht, dass ein Unterhaltsanspruch - auch bei wirtschaftlich guten Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen - unter keinen Umständen denkbar ist (OLG Koblenz, FamRZ 2006, 420).
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84

    Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07
    Die Dauer und Höhe der Unterhaltspflicht sei allerdings in einem solchen Fall insoweit beschränkt, als nicht das Kindeswohl ein Weiterbestehen des Unterhaltsanspruchs gebiete (FamRZ 1985, 787 f.; FamRZ 1987, 46 ,47).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 79/85

    Berufung auf einen Unterhaltsverzicht

  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 1/94

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 22/84

    Zur Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

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